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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Grohnder Fährhaus GmbH

I. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Bankett-, Konferenz-, oder Saalräumen, Hotelzimmern einschließlich der hierzu gehörigen Neben-flächen, sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen, Lieferungen und Forderungen durch die Grohnder Fährhaus GmbH an den Kunden. Kunde im Sinne der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ist der jeweilige Vertragspartner der Grohnder Fährhaus GmbH.

II. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines entsprechenden Antrages des Kunden durch die Grohnder Fährhaus GmbH zustande. Wird der Vertrag in Vollmacht eines Dritten abge-schlossen, so hat der Abschlussvertreter den Veranstalter hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und ihm Name sowie Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzu-teilen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grohnder Fährhaus GmbH. Geschäfts-bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume und der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der schriftlichen Genehmigung der Grohnder Fährhaus GmbH.
Alle Ansprüche gegen die Grohnder Fährhaus GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Grohnder Fährhaus GmbH beruhen.
Veranstaltungen mit rassistischem, sexistischem und/oder gewaltverherrlichendem Charakter oder Veranstaltungen, die sich gegen den Naturschutz richten, sind unzulässig und berechtigen den Ver-anstalter bei Kenntniserlangung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Dem Veranstalter ist die Art der Veranstaltung, gegebenenfalls der Auftraggeber, bei Buchungsanfrage mitzuteilen.

III. Leistungen
1. Hauptleistungen
Hauptleistungen gelten gemäß der individuellen Reservierung.
2. Nebenleistungen nach Absprache
Nebenleistungen gelten gemäß der individuellen Reservierung.
3. Unterhaltungstechnik
Unterhaltungstechnik und Künstler gelten gemäß der individuellen Reservierung.

IV. Preise / Zahlungsmodalitäten
Die gemäß der Reservierung vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch ge-nommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Grohnder Fährhaus GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Grohnder Fährhaus GmbH beauftrag-te Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Grohnder Fährhaus GmbH verauslagt werden. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsdatum ein Zeitraum von mehr als vier Mona-ten, so behält sich die Grohnder Fährhaus GmbH das Recht vor, Preisänderungen bis höchstens 10% vorzunehmen. Preisänderungen werden nur vorgenommen, um sonstige Kostensteigerungen auszugleichen. Sonstiger Kostensteigerungen sind insbesondere das tarifliche Ansteigen von Ange-stelltenvergütungen, gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Wasser, Steuererhöhungen oder gestiegene Kosten für Lieferanten. Auf Wunsch wird hierüber Rechnung gelegt. Liegt die Preiserhö-hung nicht unerheblich über der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten, so ist der Kun-de zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Die Rechnungen der Grohnder Fährhaus GmbH sind vor Ort spätestens nach Ende der Veranstaltung oder des Aufenthaltes in Bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte, nur nach Absprache spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Grohnder Fährhaus GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises oder eine Sicherheitsleis-tung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. In begründeten Fällen, zum Bei-spiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder bei Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Grohnder Fährhaus GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vo-rauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forde-rung der Grohnder Fährhaus GmbH aufrechnen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
Leistungen eines Arrangements, die nicht in Anspruch genommen werden, werden nicht rücker-stattet. Bei der Nutzung eines W-LAN-Anschlusses der Grohnder Fährhaus GmbH ist es verboten, urheberrechtlich geschützte Werke über Internettauschbörsen oder P2P-Filesharing–Systeme der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, daran teilzunehmen oder Dritten Gelegenheit dazu zu bieten. Der Gast/Veranstalter stellt bei Verstößen die Grohnder Fährhaus GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
Zimmerreservierungen beinhalten keine zeitlich gebundenen oder zeitlich ungebundenen Tischres-ervierungen im Wirtshaus des Grohnder Fährhaus. Tischreservierungen sind vom Kunden separat direkt im Wirtshaus des Grohnder Fährhaus anzufragen.

V. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Änderung der Teilnehmerzahl bei Abgabe von Speisen aller Art muss spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung übermittelt worden sein. Die Grohnder Fährhaus GmbH wird sich bemühen, bei jeder Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben eine wunschge-mäße Versorgung bereitzustellen, allerdings kann eine Garantie hierfür nur übernommen werden, soweit die Abweichung nach oben 2% der ursprünglichen Teilnehmerzahl nicht übersteigt.
Höhere Abweichungen können von der Grohnder Fährhaus GmbH verbindlich nur verlangt werden, wenn dieses vorher seine Zustimmung erklärt hat. Bei Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Liegt die Tatsächliche Teilnehmerzahl unter der der Grohnder Fährhaus GmbH spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilten Teilnehmerzahl, so wird die mitgeteilte Teilnehmerzahl berechnet. Abweichungen nach unten werden auch bei fristgemäßer vorheriger Ankündigung nur bis maximal 5% berücksichtigt. Bei Abweichungen nach unten, die der Grohnder Fährhaus GmbH nicht innerhalb der oben genannten Frist mitgeteilt wurden, wird die ursprünglich bestelle Anzahl der Speisen in Rechnung gestellt. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Grohnder Fährhaus GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszei-ten der Veranstaltung, so kann die Grohnder Fährhaus GmbH zusätzlich Kosten der Leistungsbe-reitstellung in Rechnung stellen. Die Grohnder Fährhaus GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

VI. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Sonder-fälle sind mit der Bankettabteilung zu vereinbaren. In vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Bankettabteilung.

VII. Tagungsräume
Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Bankettabteilung.

VIII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -Rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereit-stellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Grohnder Fährhaus GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Grohnder Fährhaus GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Grohnder Fährhaus GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Einem Verbleiben des Gastes im Zimmer über den gebuchten Zeit-raum bzw. die oben angegebenen Zeiten hinaus wird bereits jetzt widersprochen, es sei denn, es existiert eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Mit der Annahme von Hotelzimmerreservierungen/Veranstaltungsräumlichkeiten durch die Grohnder Fährhaus GmbH kommt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag zustande. Eine Bestäti-gung der Buchung seitens der Grohnder Fährhaus GmbH erfolgt immer in schriftlicher Form. Ein kostenfreier Rücktritt von dem mit der Grohnder Fährhaus GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Grohnder Fährhaus GmbH. Wenn der Kunde vertragliche Leistun-gen ohne Zustimmung der Grohnder Fährhaus GmbH nicht in Anspruch nimmt und eine Weiter-vermietung nicht mehr möglich ist, so sind die gesamten gebuchten Hotelleistungen (Raummiete, Restaurantleistungen, etc.) sowie der durch den Kunden veranlassten Leistungen Dritter zu zahlen. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gel-tenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder Neuein-führung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertrags-schluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet. Der Kunde hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden des Hotels zu beweisen.
Mit Rücksicht auf Tierhaar-Allergiker werden die Kunden gebeten, keine Haustiere mit in das Hotel zu nehmen.

IX. Abbestellung/Rücktritt des Kunden
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rück-tritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Grohnder Fährhaus GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Grohnder Fährhaus GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Grohnder Fährhaus GmbH. Es werden bei um- bzw. Ab-bestellungen von reservierten Hotelzimmern und Arrangements folgende Preise als pauschalierter Schadensersatz in Rechnung gestellt:
a) Um- bzw. Abbestellung 120 Tage oder mehr vor Ankunft:
keine Kosten
b) 60 bis 119 Tage vor Ankunft:
30% der vereinbarten Leistungen
c) 59 bis 30 Tage vor Ankunft:
45% der vereinbarten Leistungen
d) 29 bis 22 Tage vor Ankunft
60% der vereinbarten Leistungen
e) 21 bis 4 Tage vor Ankunft
80% der vereinbarten Leistungen
f) 3 oder weniger Tage vor Ankunft:
100% der vereinbarten Leistungen

Für den Campingplatz gelten folgende Regelungen:
a) Stornierung der Reservierung 7 Tage oder mehr vor der reservierten Ankunft:
keine Kosten
b) 6 bis 1 Tage vor der reservierten Ankunft:
80% der vereinbarten Leistungen
c) am Tag der reservierten Ankunft beziehungsweise. bei Nicht-Anreise:
100% der vereinbarten Leistungen

Bitte beachten Sie die gesonderten Stornierungsrichtlinien während Feiertagen und Messen. Diese gelten vorrangig vor denen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern nicht anders verein-bart, gilt bei Feiertagen und Messen eine Stornierungsfrist von 14 Tagen. Bei späteren Stornierun-gen wird der komplette im Vertrag vereinbarte Preis in Rechnung gestellt.

Der Veranstalter räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.
Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:

a. Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von dem Vertrag hat der Veranstalter Anspruch auf einen angemessenen Vergütungs- und Aufwendungsersatz.

b. Der Veranstalter kann gegenüber dem Vertragspartner an Stelle eines konkret berechneten Ver-gütungs- und Aufwendungsersatzes eine Rücktrittspauschale gelten machen.

Folgende Stornierungsbedingungen sind Bestandteil zu diesem Vertrag:
Kündigungen weniger als 3 Monate vor Veranstaltungsdatum:
3,25 € x Zahl der stornierten Personen)

Kündigung weniger als 6 Wochen vor Veranstaltungsdatum:
30 % der Angebotssumme (Mindestmenüpreis Bankett + Getränkepauschale x Zahl der stornierten Personen)

Kündigung weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsdatum:
100% der Angebotssumme (Mindestmenüpreis Bankett + Getränkepauschale x Zahl der stornierten Personen)

c. Erworbene Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Bei der Bestellung von Eintritts-karten für eine Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des §312b BGB vor. Dem Erwerber stehen kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber dem Veranstalter zu. Nicht beanspruchte Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden.

X. Gültigkeit eines geschlossenen Vertrages
Eine Leistung braucht nur dann von der Grohnder Fährhaus GmbH erbracht zu werden, wenn der Grohnder Fährhaus GmbH ein unterschriebener Vertrag mindestens 6 Wochen vor Veranstal-tungsbeginn vorliegt. Bei kurzfristig abgesprochen Veranstaltungen können kürzere Zeiten verein-bart werden, insofern der service- und küchentechnische Ablauf von Seiten der Grohnder Fährhaus GmbH nicht gefährdet wird. Sollte kein unterschriebener Vertrag die Grohnder Fährhaus GmbH vor Veranstaltungsbeginn erreichten, ist die Grohnder Fährhaus GmbH berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. In diesem Falle werden dem Besteller entstandene Warenkosten in Rech-nung gestellt.

XI. Rücktrittsrecht der Grohnder Fährhaus GmbH
Geht eine in den Zahlungsmodalitäten verlangte Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung auf dem Konto der Grohnder Fährhaus GmbH ein, so ist die Grohnder Fährhaus GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Zeitungsanzeigen, Einladungen zu nicht gesellschaftlichen Veranstaltungen, z.B. Vorstellungsge-spräche oder Verkaufsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Bankettabteilung der Grohnder Fährhaus GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentlich Interessen der Grohnder Fährhaus GmbH beeinträchtigt, so hat die Grohnder Fährhaus GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde wird, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, alles tun um innere und äußere Störun-gen zu vereiden. Hat die Grohnder Fährhaus GmbH begründeten Anlass zu der Annahme, dass die vom Kunden vorgesehene Veranstaltung, z.B. Aufgrund ihres politischen Charakters, den reibungs-losen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, kann die Grohnder Fährhaus GmbH vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Grohnder Fährhaus GmbH über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Kunden nicht hinreichend informiert worden ist.
Die Grohnder Fährhaus GmbH ist ferner berechtigt, aus anderen wichtigen, sachlich gerechtfertig-ten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Einen solchen Grund stellt beispielsweise eine unberech-tigte Unter- oder Weitervermietung überlassener Räume durch den Kunden dar. Die Grohnder Fährhaus GmbH hat die Ausübung des Rücktrittsrechts dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigtem Rücktritt von der Grohnder Fährhaus GmbH entsteht kein Anspruch auf Schadener-satz gegen die Grohnder Fährhaus GmbH. Wird der Rücktritt von der Grohnder Fährhaus GmbH durch eine vertragswidrige, schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden herbeigeführt, so kann die Grohnder Fährhaus GmbH unbeschadet des Rücktritts die in Ziffer IX aufgeführten Beträge als pau-schalisierten Schadenersatz geltend machen. Der Grohnder Fährhaus GmbH und dem Kunden bleibt der Beweis eines höheren oder niedrigeren Schadens unbenommen.
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Grohnder Fährhaus GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zim-mern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
Ferner ist die Grohnder Fährhaus GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Ver-trag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere von der Grohnder Fährhaus GmbH nicht zu vertretende Um-stände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschwei-gen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kun-den, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
• die Grohnder Fährhaus GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inan-spruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das An-sehen der Grohnder Fährhaus GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

XII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Soweit keine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Mitarbeitern der Grohn-der Fährhaus GmbH vorliegen, übernimmt die Grohnder Fährhaus GmbH keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponaten des Kunden oder der Tagungs- bzw. Hotelgästen.
Die mitgebrachten Gegenstände oder Exponate befinden sich in Gefahr des Kunden in ihm zuge-wiesenen Räumlichkeiten und sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen. Unter-bleibt die unverzügliche Entfernung, so ist die Grohnder Fährhaus GmbH berechtigt, Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungs-raum, kann die Grohnder Fährhaus GmbH für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Er-forderliche Entsorgung von zurückgebliebenen Materialien, einschließlich solcher Gegenstände, die von Firmen gemietet und in den Räumen der Grohnder Fährhaus GmbH verbracht wurde, erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Hinsichtlich der Haftung der Grohnder Fährhaus GmbH für einge-brachte Sachen von Beherbergungsgästen wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen der § 701 u. 702 BGB verwiesen. Die Schadenersatzansprüche nach § 701 u. 702 BGB erlöschen, sofern Schäden nicht unverzüglich angezeigt werden.

XIII. Sonstige Haftung der Grohnder Fährhaus GmbH
Die Haftung der Grohnder Fährhaus GmbH ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf die Haftung und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leistungstypisch ist insbesondere der Bereich, bei dem der Kunde der Fachkenntnis und Kompetenz der Grohnder Fährhaus GmbH und seiner Angestellten ein besonderes Vertrauen entgegenbringt. Die Haftung der Grohnder Fährhaus GmbH ist bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Benutzung eines von der Grohnder Fährhaus GmbH zur Verfügung gestellten KFZ- Stellplatzes durch den Kunden oder die Gäste und bei der Ausführung von Weckaufträgen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt für die Behand-lung von Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden oder die Gäste. Obige Haftungs-beschränkungen gelten sowohl für vertragliche, als auch für deliktische Haftung. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Grohnder Fährhaus GmbH auftreten, wird die Grohnder Fähr-haus GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sor-gen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

XIV. Haftung des Kunden für Beschädigungen
Der Kunde haftet für alle Schäden (Beschädigung oder Verlust) an Gebäuden oder Inventar, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen zumindest leicht fahrlässig verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder sonstigen Dritten aus dem Bereich des Kun-den, so ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, der Grohnder Fährhaus GmbH entstandenen Schäden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten der Grohnder Fährhaus GmbH im eigenen Namen geltend zu machen. Die Grohnder Fährhaus GmbH kann wahlweise die Abtretung der Er-satzansprüche verlangen. Es obliegt dem Kunden, für die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen geregelte Haftpflicht entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Grohnder Fährhaus GmbH kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

Das Anbringen von Dekorationsmaterial und die Befestigung von Exponaten ist nur in Absprache mit der Bankett-Abteilung der Grohnder Fährhaus GmbH gestattet. Eingebrachte Dekorationsmate-rial und eingebrachte Exponate müssen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Die Grohnder Fährhaus GmbH ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis hierüber zu verlangen. Die Grohnder Fährhaus GmbH ist ferner berechtigt, die Anbringung von Dekorationsmaterial und Auf-stellung von Exponaten abzulehnen, wenn diese den feuerpolizeilichen Anforderungen oder der Statik nicht entsprechen, bzw. wenn sonstige Sachschäden zu befürchten sind.

XV. Störungen an technischen Einrichtungen
Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kun-den gegenüber der Grohnder Fährhaus GmbH bleiben hiervon unberührt.

XVI. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergän-zungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Grohnder Fährhaus GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch bei Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr Hameln. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Ab. 3 Nr. 2 ZOB erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, gilt als Gerichtsstand Hameln. Gleiches gilt gemäß § 38 Ab. 3 Nr. 2 ZOB für den Fall, dass die Klagewege in Anspruch nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder ihr Wohn-sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Best-immungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sind diejenigen Bestimmungen zu verein-baren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Im Falle von Lücken ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Mitreisende.

 

Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Uni-on eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel (Grohnder Fährhaus GmbH) nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

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